Umsatzsteuer Getränke

Milchmischgetränke und die 7 %-Falle: Die OFD-Frankfurt-Regel von 2014

Dein Cappuccino kann 7 Prozent Umsatzsteuer bedeuten — wenn der Milchanteil passt, der Vertriebskanal stimmt und das Rezepturblatt sauber ist. Sonst wird es richtig teuer.

Es gibt in der Gastro-Besteuerung kaum ein Thema, das so viele Gastronomen in die Nachzahlungs-Falle gelockt hat wie die Umsatzsteuer auf Milchmischgetränke. Die Kurzfassung: Ein Cappuccino zum Mitnehmen kann 7 Prozent kosten statt 19. Das sind 12 Prozentpunkte Marge pro Tasse, die du entweder einfahren kannst — oder verlieren, wenn dein Setup nicht stimmt. Im Zweifel hilft die Übersicht aller 70 Red Flags der Gastro-Betriebsprüfung.

In diesem Artikel kriegst du die komplette Rechtslage, die drei Szenarien, in denen es funktioniert, und das eine Szenario, das aktuell als Iced-Latte-Graubereich diskutiert wird.

Was ist die 75%-Milchanteil-Regel?

Die ermäßigte Umsatzsteuer von 7% steht in §12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 zum UStG. Anlage 2 Nr. 35 UStG listet "Milch und Milcherzeugnisse" auf. Dann kommt die Ausnahme: "ausgenommen Getränke". Reine Milchgetränke wären also 19%. Dann kommt die Rücknahme der Ausnahme: Begünstigt sind Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 Prozent nach Volumen.

Konkretisiert ist das in Abschn. 12.1 Abs. 1 UStAE (Umsatzsteuer-Anwendungserlass). Gemessen wird nach Volumen, nicht nach Gewicht.

Was zählt zur Milch?

Pflanzenmilch-Fall:

Moderne Cafés verkaufen einen großen Teil ihrer Milchkaffees mit Hafermilch-Aufpreis. Das ist handelsrechtlich kein Problem, steuerlich aber eindeutig: Hafer-Latte bleibt 19%. Wer hier pauschal 7% gebucht hat, weil "ist ja Milch drin", hat ein Problem bei der Prüfung.

Die 75%-Regel angewendet auf Standard-Rezepturen

GetränkMilchGesamtMilchanteilUSt
Espresso0 ml30 ml0%19%
Espresso Macchiato20-30 ml50-60 ml40-50%19%
Cappuccino150 ml + Schaum~180 ml~83%7% (To-Go)
Milchkaffee / Café au Lait250 ml~310 ml~81%7% (To-Go)
Latte Macchiato250 ml~310 ml~81%7% (To-Go)
Filterkaffee mit Milchportion20 ml220 ml9%19%
Heiße Schokolade (mit Sahne)250 ml + 30 ml~310 ml~89%7% (To-Go)

Das sind Standard-Rezepturen. Der Barista, der weniger Milch einfüllt, kann die Schwelle reißen. Deswegen gehört zur 7%-Abführung immer auch ein Rezepturblatt mit Milliliter-Dokumentation — und idealerweise ein monatliches Wiegeprotokoll.

Der Schankumsatz-Konflikt: Inhouse vs. To-Go

Hier wird es juristisch interessant. Zwei Rechtsquellen stehen in Spannung:

BFH V R 17/12 vom 29.08.2013

Der Bundesfinanzhof hat am 29.08.2013 unter Aktenzeichen BFH V R 17/12 entschieden: Zubereitete Kaffeegetränke (schwarzer Kaffee, Espresso) im vom Betreiber gestellten Becher sind auch im To-Go-Kanal sonstige Leistung mit 19%. Der Zubereitungsakt und die Becher-Gestellung überwiegen die reine Lieferungskomponente. Diese Logik gilt analog für die Im-Haus vs. Außer-Haus-Abgrenzung bei Speisen.

Konsequenz: Schwarzer Coffee-to-go bleibt 19%. Kein Rabatt.

OFD Frankfurt vom 04.04.2014

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat mit OFD Frankfurt vom 04.04.2014 klargestellt: Wenn das Getränk materiell unter Anlage 2 UStG fällt (Milchmischgetränk mit mindestens 75% Milchanteil, Milch pur, heiße Schokolade als Milcherzeugnis), dann greift der ermäßigte Satz unabhängig von der Abgrenzung Lieferung versus Dienstleistung. Die Ware selbst trägt den Satz.

Konsequenz: Cappuccino, Latte Macchiato, Milchkaffee und heiße Schokolade to go = 7% akzeptiert.

Die Faustregel dahinter: Wer trägt den Steuersatz — die Ware oder die Leistung? Bei Milchkaffee trägt die Ware (Anlage 2), bei schwarzem Kaffee trägt die Leistung (Regelsatz). Bei Milchkaffee schlägt das Ware-Argument das Dienstleistungs-Argument.

Inhouse bleibt strittig

Für den Fall Inhouse (Café mit Bedienung, Porzellangeschirr, Sitzplatz) ist die herrschende Finanzverwaltungs-Linie: 19% auf alles, auch auf Milchmischgetränke. Die Anlage-2-Argumentation ist theoretisch auch hier möglich, aber nicht durch OFD-Schreiben bestätigt. In der Praxis fahren die meisten Gastronomen inhouse mit 19% aus Defensivgründen. Vertretbar.

Die drei Szenarien sauber getrennt

  1. To-Go + Milchmischgetränk über 75%: 7% (OFD-Linie, durchsetzbar bei sauberer Dokumentation)
  2. To-Go + schwarzer Kaffee oder Tee: 19% (BFH V R 17/12 bindend)
  3. Inhouse + Milchmischgetränk: 19% (Defensivlinie) oder 7% (Aggressivlinie mit Risiko-Kennzeichnung)

Der Iced-Latte-Graubereich

Hier wird es haarig. Im Iced Latte oder Frappuccino sind Eiswürfel Teil der Portion. Wenn das Eis schmilzt, steigt das Gesamtvolumen — und der Milchanteil sinkt möglicherweise unter 75%. Zwei Lesarten:

Rechnung: 30 ml Espresso + 150 ml Milch + 150 g Eiswürfel. Wenn Eis nicht zählt: 180 ml Flüssigkeit, 150 ml Milch = 83% Milchanteil — ok. Wenn Eis schmilzt und zählt: 330 ml, 150 ml Milch = 45% — nicht ok.

Es gibt aktuell keine BFH- oder FG-Rechtsprechung zu Iced-Milchkaffee-USt. Das ist ein offenes Feld. Konservative Empfehlung: Iced-Milch-Drinks mit 19% abrechnen, bis Klärung vorliegt. Oder: Rezeptur anpassen, damit auch bei vollständiger Schmelze der 75%-Anteil gehalten wird (weniger Eis, mehr Milch).

Was der Prüfer tatsächlich macht

Das realistische Prüfszenario, vor dem jeder Café-Betreiber Angst hat:

Der Prüfer bestellt drei Cappuccinos anonym, misst den Milchanteil in der Tasse, stellt 70% statt behaupteter 85% fest. Die 7%-Abführung war rückwirkend rechtswidrig.

Konsequenz: Hinzuschätzung der USt-Differenz (12 Prozentpunkte) über den gesamten Prüfungszeitraum (typisch 3 bis 5 Jahre) plus Zinsen nach §233a AO (0,15% pro Monat, 1,8% pro Jahr).

Rechenbeispiel: 1 Mio. Euro Umsatz × 15% Milchkaffee-Anteil × 12% USt-Differenz × 5 Jahre = 90.000 Euro Nachzahlung. Plus Zinsen circa 25.000 Euro. Gesamtrisiko etwa 115.000 Euro.

Deswegen fahren viele erfahrene Gastronomen inhouse und to-go dauerhaft 19% — verschenken also jeden Tag Marge, aus reiner Angst vor dem Prüfer.

Wie du die 7%-Marge absicherst

Wer den 7%-Pfad im To-Go-Kanal nutzen will, braucht Nachweise. Pflicht-Dokumentation:

Rechen-Beispiel: Was 7% im To-Go bringen

Ein Café mit 1 Mio. Euro Jahresumsatz. 50% Getränke = 500.000 Euro. Davon 30% Kaffee-Produkte = 150.000 Euro. Davon 15% Milchkaffee (Cappuccino, Latte, Milchkaffee) = 75.000 Euro. Davon 40% To-Go = 30.000 Euro.

USt-Differenz nur auf Milchkaffee To-Go: 30.000 Euro × (19% − 7%) = 3.600 Euro Zusatz-Marge pro Jahr bei gleichem Brutto-Preis. Dazu die Option, auch inhouse mit 7% zu fahren (Aggressivlinie): weitere 5.400 Euro. Gesamtpotenzial rund 9.000 Euro pro Jahr — bei korrekter Warengruppen-Trennung und belastbarem Rezepturblatt.

Was sich 2026 ändert — und was nicht

Das BMF-Schreiben vom 22.12.2025 zur USt-Reform 2026 schafft die Inhouse/To-Go-Abgrenzung nur für Speisen ab. Speisen sind ab 01.01.2026 einheitlich 7%, überall, immer. Für Getränke bleibt die Unterscheidung voll relevant, weil die Sätze weiterhin auseinanderfallen (Getränke inhouse/to-go typisch 19%, Milchmischgetränke-To-Go 7%).

Wer seine Gastro-Buchhaltung 2026 aufsetzt, muss also weiterhin sauber trennen. Aber nur bei Getränken.

Häufige Fragen

Warum ist ein Cappuccino To-Go mit 7% abrechenbar?

Weil Cappuccino unter Anlage 2 Nr. 35 UStG fällt — als Milchmischgetränk mit mindestens 75% Milchanteil nach Volumen. Die OFD Frankfurt vom 04.04.2014 hat das ausdrücklich bestätigt. Die Ware selbst trägt den ermäßigten Satz, unabhängig von der Dienstleistungskomponente.

Gilt die 7%-Regel auch für Hafermilch-Cappuccino?

Nein. Pflanzenmilch (Hafer, Soja, Mandel, Kokos) fällt nicht unter Anlage 2 Nr. 35 UStG, weil sie kein Milcherzeugnis im Sinne des Zolltarifs ist. Hafermilch-Latte bleibt also immer 19% — auch im To-Go, auch bei über 75% Volumenanteil.

Was ist mit Iced Latte und Frappuccino?

Graubereich. Wenn das Eis schmilzt, sinkt der Milchanteil unter 75%. Es gibt bislang keine BFH- oder FG-Rechtsprechung zu Iced-Milchkaffee-USt. Konservativ: mit 19% abrechnen, bis rechtliche Klärung vorliegt. Alternative: Rezeptur so anpassen, dass auch nach Schmelze über 75% gehalten werden.

Was passiert wenn der Prüfer weniger als 75% Milchanteil misst?

Die 7%-Abführung wird rückwirkend als unzulässig gewertet. Hinzuschätzung der USt-Differenz (12 Prozentpunkte) über den gesamten Prüfungszeitraum plus Zinsen nach §233a AO. Beispiel: 1 Mio Euro Umsatz, 15% Milchkaffee, 5 Jahre Prüfungszeitraum = rund 90.000 Euro Nachzahlung plus 25.000 Euro Zinsen.

Kann ich den Milchkaffee inhouse auch mit 7% buchen?

Strittig. Die herrschende Finanzverwaltungs-Linie sagt: Restaurationsleistung inhouse ist 19% auf alles, auch auf Milchmischgetränke. Das Anlage-2-Argument (Ware trägt Steuersatz) ist theoretisch auch inhouse möglich, aber nicht durch OFD-Schreiben bestätigt. Wer 7% inhouse bucht, fährt Aggressivlinie und muss mit Hinzuschätzungs-Risiko leben.

Quellen