USt Speisen & Getränke

Im-Haus vs. Außer-Haus: Die 7/19 %-USt-Falle bei Take-away

Elf typische Irrtümer. Sechs Jahre Zeitstrahl. Eine BFH-Entscheidung, die du kennen solltest. Hier ist die komplette Übersicht über die Umsatzsteuer-Abgrenzung in der Gastro.

Die Umsatzsteuer in der Gastronomie hat sich seit 2020 dreimal geändert. Für Speisen herrscht ab 01.01.2026 Ruhe: einheitlich 7 Prozent. Aber die Jahre 2024 und 2025 sind Prüfungs-Hotspot, und für Getränke gelten weiterhin die alten Regeln. Wer pauschal alles mit 7 Prozent durchgelassen hat, bekommt die Rechnung später — einer der teuersten Posten im Überblick aller 70 Red Flags.

In diesem Artikel bekommst du den kompletten Zeitstrahl, die BFH-Entscheidungen, die elf häufigsten Irrtümer aus der Praxis und eine konkrete Rechnung, was ein Altfall-Fehler kosten kann.

Was unterscheidet Restauration von Lieferung?

Die Grundfrage lautet immer: Überwiegt die Warenkomponente oder die Dienstleistungskomponente? Lieferung ist die reine Warenabgabe, sonstige Leistung umfasst zusätzlich Bedienung, Möbel, Geschirr. Die Abgrenzung steht in Abschn. 3.6 UStAE.

Die Schlüssel-Paragraphen

Wann es Restaurationsleistung ist (= höherer Satz)

Ein Dienstleistungselement überwiegt, wenn mindestens eins der folgenden Merkmale vorliegt:

Wann es reine Lieferung ist

Der Zeitstrahl der USt-Sätze für Speisen

ZeitraumInhouseTake-AwayRechtsgrundlage
Bis 30.06.202019%7%"Alte Welt"
01.07.2020 – 31.12.20237%7%Corona-Hilfe (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
01.01.2024 – 31.12.202519%7%"Alte Welt zurück"
Ab 01.01.20267%7%§12 Abs. 2 Nr. 15 UStG n.F., BMF 22.12.2025

In einer Betriebsprüfung im Jahr 2026 oder 2027 werden typischerweise die letzten 3 bis 5 Jahre geprüft (§196 AO i.V.m. §169 AO). Das trifft genau den Zeitraum, wo die Regeln dreimal gewechselt haben. Der Fokus der Prüfer liegt klar auf 2024 und 2025 — denn in diesen Jahren war die Abgrenzung Inhouse/Take-Away wieder relevant.

Der Altfall-Hotspot:

Wer 2024 und 2025 in einer Pizzeria mit Sitzplätzen die Inhouse-Speisen mit 7% gebucht hat, hat ein Nachzahlungsrisiko in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Die Prüfer wissen das. Sie suchen danach.

BFH XI R 12/21: Die Bäckerei-Vorkassenzone

Am 15.09.2021 hat der Bundesfinanzhof ein Urteil gesprochen, das für viele Gastronomen Altfall-Relevanz hat: Aktenzeichen BFH XI R 12/21. Sachverhalt: Bäckerei-Filialen in Supermarkt-Vorkassenzonen mit Tischen, Stühlen und Geschirr.

Kernaussage:

Die Bereitstellung von Möbeln, Geschirr und deren Reinigung stellt einen Dienstleistungsanteil dar, der die Lieferungskomponente überwiegt. Das Fehlen von Garderobe und Toilette ist dabei irrelevant.

Praktische Konsequenz: Wer als Bäckerei mit Sitz-Cafe in 2024 und 2025 alle Speisen mit 7% gebucht hat, hat rückwirkend einen formellen Fehler. Gleiches gilt für Dönerläden mit Stehtischen. Stehtisch ist nach BFH-Linie bereits Restauration, auch wenn Geschirr nur Pappe ist — entscheidend ist, dass der Betreiber die Möbel stellt.

Die Matrix nach Betriebstyp

BetriebstypAb 2026Inhouse 2024/25To-Go 2024/25
Restaurant klassisch7%19%7%
Pizzeria mit Sitzplätzen7%19%7%
Pizzeria reiner Lieferdienst7%7%7%
Dönerladen ohne Sitzplatz7%7%7%
Dönerladen mit Stehtischen7%19% (BFH-Linie)7%
Imbiss ohne Sitz7%7%7%
Food Truck7%7%7%
McDonald's Inhouse7%19%7%
Bäckerei-Café mit Sitz (BFH XI R 12/21)7%19%7%
Lieferando / Uber Eats7%7%7%
Catering warm vor Ort serviert7%19%

Getränke bleiben in allen Zellen 19% — außer die Milchmischgetränk-Ausnahme zieht (siehe die 75%-Milchanteil-Regel im Detail).

Die 11 häufigsten Irrtümer der Gastronomen

Irrtum 1: "To-Go ist immer 7%"

Falsch. To-Go für Getränke ist nur dann 7%, wenn das Getränk materiell unter Anlage 2 UStG fällt (Milchmischgetränk mit 75% Milchanteil, Milch pur). Cola to-go bleibt 19%.

Irrtum 2: "Inhouse-Cappuccino ist 7% wegen Milch"

Strittig. Die herrschende Finanzverwaltungs-Linie: Restauration inhouse = 19% auf alles, auch auf Milchmischgetränke. Nur To-Go ist gesichert 7%.

Irrtum 3: "Hafermilch-Latte ist 7% wie Kuhmilch-Latte"

Falsch. Pflanzenmilch ist kein Milcherzeugnis im Sinne der Anlage 2 Nr. 35 UStG. Immer 19%, auch im To-Go.

Irrtum 4: "Kuchen zum Kaffee im Café ist 19%"

Seit 01.01.2026 falsch. Speisen (inkl. Kuchen) sind dauerhaft 7%, auch im Restauration-Kontext. Nur Getränke bleiben 19%. Konsequenz: Du musst auf Kaffee-plus-Kuchen-Set zwei USt-Sätze abrechnen (7% Kuchen, 19% Kaffee).

Irrtum 5: "Lieferservice via Lieferando ist wie Inhouse"

Falsch. Lieferservice ist Lieferung, nicht Restauration. Speisen 7%, Getränke 19% (außer Milchmischgetränk-Ausnahme).

Irrtum 6: "Ab 2026 entfällt die In-House/To-Go-Abgrenzung komplett"

Falsch — nur für Speisen. Das BMF-Schreiben 22.12.2025 schafft die Abgrenzung nur bei Speisen ab, weil die dann einheitlich 7% haben. Bei Getränken bleibt die Unterscheidung voll relevant.

Irrtum 7: "Beim Menü muss ich jede Position einzeln mit USt ausweisen"

Seit 2026 optional. Das BMF-Schreiben vom 22.12.2025 erlaubt eine 30%-Pauschale für Kombi-Angebote: 30% des Gesamtpreises = Getränkeanteil (19%), 70% = Speisenanteil (7%). Nichtbeanstandungsregelung — vereinfacht die Abrechnung erheblich.

Irrtum 8: "Alkoholfreier Hugo oder Mojito ist 7%"

Falsch. Alkoholfreie Cocktails ohne Kuhmilch-Anteil sind 19%. Aromatisierung mit Fruchtsaft, Sirup, Soda oder Kräutern ändert nichts. Es bleibt ein Getränk, kein Lebensmittel nach Anlage 2 UStG.

Irrtum 9: "Kokosmilch in Pina Colada zählt für die 75%-Milch-Regel"

Falsch. Kokosmilch ist kein Milcherzeugnis im Sinne der Anlage 2 Nr. 35 UStG. Es geht um Kuhmilch (bzw. Milch von Huftieren im Zolltarifsinn). Kokosmilch = Pflanzensaft = 19%. Pina Colada ist ohnehin alkoholisch = 19% in jedem Fall.

Irrtum 10: "Weinschorle mit Mineralwasser ist günstiger besteuert"

Falsch. Alkohol ist Alkohol. Die Verdünnung mit Mineralwasser rettet nichts.

Irrtum 11: "Alkoholfreies Bier profitiert von 7%"

Falsch. Alkoholfreies Bier bleibt 19%. "Bier" ist im USt-Sinn ein Getränk, kein Lebensmittel nach Anlage 2 UStG.

Rechenbeispiel: Pizzeria mit Sitzplätzen

Eine Pizzeria mit 800.000 Euro Jahresumsatz. 60% Inhouse, 40% Lieferdienst. Speisen-Anteil 80% = 640.000 Euro. Davon Inhouse-Speisen 60% = 384.000 Euro.

Wenn der Gastronom in 2024 und 2025 fälschlicherweise 7% auf alle Speisen gebucht hat:

Bei einem GastroAudit-Jahresabo von 149 Euro pro Monat = 1.788 Euro pro Jahr ergibt das einen ROI von über 50x, wenn nur ein solcher Altfall erkannt und korrigiert wird.

Pflicht-Dokumentation für 2024/2025 Altfälle

Wenn du in diesen Jahren 7% auf Inhouse-Speisen gebucht hast, brauchst du für die Prüfung folgende Nachweise:

Ohne diese Dokumentation rechnet der Prüfer konservativ mit 19% auf alle Inhouse-Speisen und schätzt den Nicht-Inhouse-Anteil klein. Ergebnis: Nachzahlung plus Zinsen.

Getränke-Matrix: Was bleibt wann 19%

Getränke sind unverändert problematisch. Die wichtigsten Fälle:

GetränkInhouseTo-Go
Mineralwasser, Cola, Saft, Schorle19%19%
Filterkaffee schwarz, Espresso (BFH V R 17/12)19%19%
Cappuccino (≥75% Milch)19%7% (OFD Frankfurt vom 04.04.2014)
Latte Macchiato (≥75% Milch)19%7%
Heiße Schokolade19%7%
Milchshake mit ≥75% Kuhmilch19%7%
Hafermilch-Latte / Soja / Mandel19%19%
Bier, Wein, alle alkoholischen Getränke19%19%
Alkoholfreies Bier, alkoholfreier Hugo19%19%

Häufige Fragen

Welcher USt-Satz gilt für Speisen ab 2026?

Seit 01.01.2026 gilt einheitlich 7% USt auf alle Speisen, unabhängig vom Vertriebsweg. Rechtsgrundlage: §12 Abs. 2 Nr. 15 UStG n.F., Steueränderungsgesetz 2025 und BMF-Schreiben vom 22.12.2025. Die Abgrenzung Inhouse vs. Take-Away entfällt für Speisen komplett. Für Getränke bleibt sie voll relevant.

Was ist die BFH-Entscheidung zur Bäckerei-Vorkassenzone?

BFH XI R 12/21 vom 15.09.2021: Bäckerei-Filialen mit Tischen, Stühlen und Geschirr in Supermarkt-Vorkassenzonen sind Restauration (19% vor 2026). Möbel plus Geschirr plus Reinigung reicht aus. Das Fehlen von Garderobe und Toilette ist irrelevant. Nur behelfsmäßige Steh-Theken ohne Sitzgelegenheit bleiben Lieferung (7%).

War 2024 und 2025 Inhouse wirklich 19%?

Ja. Nach Auslaufen der Corona-Hilfe galt vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 wieder die alte Welt: Inhouse-Speisen 19%, Take-Away-Speisen 7%. Wer in diesen zwei Jahren pauschal alles mit 7% gebucht hat, hat ein erhebliches Nachzahlungsrisiko — diese Jahre werden in Prüfungen 2026+ voll umgedreht.

Was ist die 30%-Pauschale für Kombi-Angebote?

Das BMF-Schreiben vom 22.12.2025 führt eine Vereinfachung ein: Bei Menüs und Kombi-Angeboten mit Speisen und Getränken darf der Getränkeanteil pauschal mit 30% vom Gesamtpreis angesetzt werden (19% USt), 70% entfallen auf die Speise (7% USt). Das ist eine Nichtbeanstandungsregelung und vereinfacht die Abrechnung deutlich.

Muss ich Inhouse und Take-Away weiterhin trennen?

Bei Speisen nein (seit 2026 alles 7%). Bei Getränken ja. Die DSFinV-K muss Warengruppen wie "Cappuccino Inhouse 19%" und "Cappuccino To-Go 7%" separat ausweisen, wenn du die Milchmischgetränk-Vergünstigung nutzen willst.

Quellen