BMF-Richtsätze

BMF-Richtsätze 2024/25 für Gastronomen: Die Zahlen, die über deine Zukunft entscheiden

Wenn dein Rohgewinnaufschlag unter dem Minimum liegt, hat der Prüfer einen Hebel. Hier sind die konkreten Werte — für Café, Restaurant, Bar, Pizzeria. Direkt aus den BMF-PDFs.

Die BMF-Richtsatzsammlung ist die einzige offizielle Benchmark-Quelle für die deutsche Finanzverwaltung. Wenn ein Prüfer deinen Wareneinsatz, deinen Rohgewinnaufschlag oder deinen Reingewinn einordnet, vergleicht er dich mit genau diesen Zahlen. Wer unter dem Minimalwert liegt, erklärt sich entweder oder zahlt nach — eine der zentralen Auffälligkeiten im Überblick aller 70 Red Flags.

Die gute Nachricht: Die Werte sind seit 2022 unverändert. Die schlechte: Inflation, Energiekrise und Mindestlohn-Erhöhungen haben sich in der Sammlung nicht wiedergefunden. Genau da setzt die neue BFH-Rechtsprechung an — dazu gleich mehr.

Was ist eine Richtsatzsammlung?

Die Richtsatzsammlung wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen als BMF-Schreiben veröffentlicht. Sie enthält für jede Gewerbeklasse drei Kennzahlen:

Für jede Kennzahl gibt es eine Bandbreite (Min bis Max) und einen Mittelsatz. Der Prüfer erwartet, dass dein Betrieb im Rahmen liegt. Schafft er das nicht, kommt §162 AO ins Spiel — Schätzung.

Die aktuellen Quellen (Stand April 2026)

Alle drei sind direkt auf bundesfinanzministerium.de als PDF abrufbar. Wir haben die Werte für Gaststätten, Pizzerien, Asia-Restaurants, Cafés, Eisdielen, Imbiss, Bäckereien und Fleischereien über alle drei Jahre verglichen — und festgestellt: für die Gastro-Kernklassen sind die Werte zu 100 Prozent identisch.

Was das bedeutet:

Die Richtsatzsammlung ist stehen geblieben, obwohl die Gastronomie eine der am härtesten von Inflation und Kosten-Explosion getroffenen Branchen ist. Das stärkt die BFH-Kritik an der Methodik — und gibt dir Argumente, wenn der Prüfer mit Min-Werten um die Ecke kommt.

Die Richtwerte 2024 und 2025 im Detail

Gaststätten, Speise- und Schankwirtschaften (BMF 56101.0, 56301.0)

KennzahlRahmenMittelsatz
Rohgewinnaufschlag178 – 400%257%
Rohgewinn I (vom Umsatz)64 – 80%72%
Halbreingewinn29 – 61%47%
Reingewinn8 – 39%22%

Pizzerien (56106.0)

KennzahlRahmenMittelsatz
Rohgewinnaufschlag213 – 400%285%
Rohgewinn I68 – 80%74%
Halbreingewinn34 – 66%49%
Reingewinn9 – 42%24%

Restaurants mit asiatischem Speiseangebot (56107.0)

KennzahlRahmenMittelsatz
Rohgewinnaufschlag186 – 456%270%
Rohgewinn I65 – 82%73%
Reingewinn11 – 42%25%

Cafés und Konditoreien (56104.0)

UmsatzklasseRGA MittelReingewinn Mittel
bis 250.000 €285% (Rahmen 186–525)24%
über 250.000 €300% (Rahmen 223–426)18%

Eisdielen (56105.0)

KennzahlRahmenMittelsatz
Rohgewinnaufschlag245 – 567%355%
Rohgewinn I71 – 85%78%
Reingewinn10 – 47%27%

Eisdielen haben den höchsten Rohgewinnaufschlag der gesamten Gastronomie — das liegt an der extrem günstigen Grundware (Milch, Zucker) gegenüber dem Verkaufspreis pro Kugel.

Imbissbetriebe (56103.0, 56109.0)

UmsatzklasseRGAReingewinn
bis 100.000 €144–335 / 213%10–50 / 29%
über 100.000 €144–355 / 213%8–39 / 24%

Bars und Schankwirtschaften

Bars haben keine eigene BMF-Klasse und fallen offiziell unter 56101.0 oder 56301.0 (Gaststätten). Das ist unpraktisch, weil Bars andere Kennzahlen haben als Speiserestaurants. Branchen-Benchmarks aus der Praxis:

Pauschbeträge für Sachentnahmen — der Eigenverbrauch-Klassiker

Wer selbst in seinem Betrieb isst, muss das als Eigenverbrauch versteuern. Das BMF gibt dafür jedes Jahr Pauschbeträge vor (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Hier die Werte für die wichtigsten Gewerbe:

Gewerbezweig2025 (ermäßigt 7%)2025 (voll 19%)Gesamt 2025
Gaststätten kalt + warm2.292 €1.753 €4.045 €
Gaststätten nur kalt1.423 €1.034 €2.457 €
Café und Konditorei1.573 €585 €2.158 €
Bäckerei1.633 €209 €1.842 €
Getränkeeinzelhandel120 €270 €390 €

Die Werte gelten pro Person pro Jahr. Kinder werden zur Hälfte gerechnet (Kinder unter 2 Jahren gar nicht, unter 12 zur Hälfte). Wer zum Beispiel eine Gaststätte mit warmer und kalter Küche betreibt und als Ehepaar mit zwei Kindern im Familienbetrieb isst, bucht als Eigenverbrauch mindestens 3 × 4.045 Euro = rund 12.135 Euro im Jahr. Wer das nicht bucht, bekommt es vom Prüfer angesetzt — garantiert.

Reform 2026:

Durch die USt-Reform wandern Speisen ab 01.01.2026 dauerhaft in den 7%-Bereich. Die Pauschbeträge verschieben sich massiv: Gaststätte kalt + warm wird zu 3.173 Euro (7%) plus 828 Euro (19%) — zusammen fast identisch mit 2025 (4.001 vs. 4.045 Euro), aber die Verteilung zwischen den Sätzen dreht sich um.

Was bedeutet BFH X R 19/21 für deine Richtsatz-Verteidigung?

Am 18.06.2025 hat der Bundesfinanzhof mit BFH X R 19/21 klargestellt: Der interne Betriebsvergleich hat Vorrang vor der externen Richtsatz-Schätzung. Wenn deine Zahlen über mehrere Jahre intern plausibel sind, darf der Prüfer nicht pauschal den BMF-Mittelsatz draufklatschen — er muss begründen, warum dein Betrieb atypisch ist.

Praktisch heißt das: Konstante Mehrjahres-Zahlen, plausibles Verhältnis zu deinem eigenen Vorjahr, sauberer Wareneinsatz. Das schlägt eine externe Schätzung allein auf Basis veralteter Branchen-Mittelwerte.

Zusammen mit der Tatsache, dass die Werte seit 2022 nicht angepasst wurden (trotz +34,4% Personalkosten, +27,5% Nahrungsmittel, +32,2% alkoholfreie Getränke, +27,3% Energie — Quelle: DEHOGA Argumentepapier 11.07.2025 auf Basis Destatis), hast du zwei starke Verteidigungslinien:

  1. Die Werte sind empirisch veraltet — Inflation schlägt durch, du kannst weniger aufschlagen.
  2. Nach BFH X R 19/21 darf der interne Betriebsvergleich nicht durch externe Schätzung verdrängt werden.

Wie du die Werte für dich nutzt

Drei konkrete Schritte:

  1. Deinen eigenen RGA berechnen: (Jahresumsatz − Wareneinsatz) geteilt durch Wareneinsatz mal 100. Das ist deine Zahl.
  2. Mit deiner Klasse vergleichen: Liegst du über dem Mittelsatz, bist du komfortabel im Rahmen. Im Mittelfeld bist du in der Gelb-Zone. Unter dem Minimum: Alarm.
  3. Abweichungen dokumentieren: Wenn du unter dem Richtsatz liegst, brauchst du jetzt die Argumente. Spezialkonzept? Premium-Ware? Hohe Mieten? Personalmangel? Alles, was betriebsindividuell ist, hilft dir gegen Richtsatz-Schätzung.

Beispielrechnung: Trattoria da Marco

Eine Pizzeria mit 300.000 Euro Jahresumsatz. Wareneinsatz 78.000 Euro (26%). Rohgewinn 222.000 Euro. RGA = 222.000 ÷ 78.000 × 100 = 285%. Genau am Mittelsatz. Grün.

Alternative: Wareneinsatz 110.000 Euro (37%). Rohgewinn 190.000 Euro. RGA = 190 ÷ 110 × 100 = 173%. Unter Minimum (213%). Rot. Prüfer-Flag, Schätzungsrisiko.

Die Differenz zwischen Grün und Rot sind 32.000 Euro zusätzlicher Wareneinsatz — aber auch 32.000 Euro weniger Rohgewinn, die der Prüfer möglicherweise als "nicht gebucht" unterstellt. Nachzahlung: Einkommensteuer + Gewerbesteuer + USt-Risiko + Zinsen nach §233a AO. Wer im Café- oder Kaffee-Segment unterwegs ist, sollte zusätzlich die Kaffee-Kalkulation gegen Richtsätze kennen — dort liegt der typische Erklärungsbedarf.

Häufige Fragen

Sind die BMF-Richtsätze für 2024 und 2025 unterschiedlich?

Nein. Für Gastronomie-Kernklassen (Gaststätten, Pizzerien, Asia-Restaurants, Cafés, Eisdielen, Imbiss) sind die Werte seit 2022 identisch. Das BMF hat trotz Inflation, Energiekrise und Mindestlohn-Erhöhungen keine Anpassungen vorgenommen. Die aktuellste Sammlung wurde am 08.12.2025 veröffentlicht und deckt das Jahr 2024 ab.

Wie hoch ist der Rohgewinnaufschlag für ein Café?

Der BMF-Mittelsatz liegt bei 285% für Cafés bis 250.000 Euro Umsatz und bei 300% für Cafés über 250.000 Euro. Die Bandbreite reicht von 186% bis 525%. Das heißt: Wer 100 Euro für Kaffeebohnen, Kuchen und Milch ausgibt, soll daraus 385 bis 400 Euro Umsatz machen.

Was passiert wenn mein Rohgewinnaufschlag unter dem Richtsatz liegt?

Der Prüfer wird nachfragen. Liegt der RGA unter dem Minimum der Klasse, droht Hinzuschätzung nach §162 AO. Seit BFH X R 19/21 vom 18.06.2025 hat allerdings der interne Betriebsvergleich Vorrang vor externer Richtsatz-Schätzung — gute Nachricht für alle, die mit sauberer Dokumentation arbeiten können.

Wie hoch sind die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2026?

Durch die Umsatzsteuer-Reform 2026 verschieben sich die Beträge. Gaststätte kalt und warm liegt bei 3.173 Euro (7% USt) plus 828 Euro (19% USt) pro Person pro Jahr, zusammen 4.001 Euro. Café und Konditorei bei 1.610 plus 598 Euro, zusammen 2.208 Euro. Die Gesamtsummen sind ähnlich zu 2025 — die Verteilung zwischen den USt-Sätzen ändert sich massiv.

Gibt es regionale Richtsätze für Bayern oder NRW?

Nein. Die BMF-Richtsatzsammlung ist bundeseinheitlich. IHK-Kammern und DEHOGA publizieren keine eigenen offiziellen Richtwerte. Regionale Abweichungen (hohe Mieten in München, niedrige Löhne in Mecklenburg-Vorpommern) musst du argumentativ begründen — es gibt keine offizielle Benchmark dafür.

Quellen